Brutto und Netto
Zusatnd: 2022-05
Die zwei wichtigsten Faktoren für den Nettogehalt sind
- Steuer
- Sozialversicherung
Steuer
Einkommenssteuer / Lohnsteuer
Abhängig von der Höhe des Gesamteinkommens
- Der Einstiegssteuersatz beträgt 14 Prozent, der Spitzensteuersatz liegt aktuell bei 45 Prozent (der Anstieg dazwischen wird „Progression“ genannt).
Beeinflusst von der Steuerklassen
Steuerklasse 1
Ledige, geschiedene oder allein lebende Arbeitnehmer ohne Kinder.
Steuerklasse 2
Ledige, geschiedene oder allein lebende Arbeitnehmer mit Kindern.
Steuerklasse 3
Verheiratete Alleinverdiener oder auch Doppelverdiener, wenn der Ehepartner die Steuerklasse 5 hat. In dieser Kombination sollte der Vielverdiener die Steuerklasse 3 erhalten. Voraussetzung ist, dass beide Partner in Deutschland leben.
Steuerklasse 4
Verheiratete Doppelverdiener, bei denen der Nettolohn ähnlich hoch ausfällt.
Steuerklasse 5
Diese Lohnsteuerklasse gehört zur Steuerklasse 3. Ehepaare mit zwei Gehältern können beantragen, dass der Partner mit geringerem Gehalt die Lohnsteuerklasse 5 erhält, während der andere in Steuerklasse 3 angesiedelt wird.
Steuerklasse 6
Arbeitnehmer, die von mehreren Arbeitgebern nebeneinander Lohn beziehen, also gleichzeitig verschiedene Jobs ausüben, werden in Lohnsteuerklasse 6 angesiedelt.
Kirchensteuer
- Steuer, die Religionsgemeinschaften von ihren Mitgliedern zur Finanzierung der Ausgaben der Gemeinschaft erheben.
- Wer: Sie müssen dann Kirchensteuer zahlen, wenn Sie einer staatlich anerkannten Kirche angehören und Ihr Hauptwohnsitz in Deutschland ist. Sonst nicht.
- Höhe: 8% (in Bayern und Baden-Württemberg) btw. 9% (in den restlichen Bundesländern) von Einkommensteuer
Solidaritätszuschlag
Höhe: 5.5% der Einkommensteuer
Ab 2021 entfällt der Solidaritätszuschlag für rund 90% der Steuerzahler! 👏👏👏
D.h.: Nur die rund zehn Prozent Topverdiener/innen müssen den Zuschlag weiterhin teilweise oder voll weiterzahlen.
Milderungszone
Jahreseinkommen (brutto) Solidaritätszuschlag Bis
73.000 EUR (Alleinstehende)
151.000 EUR (Verheiratete)entfällt ganz Zwischen
73.000 EUR und 109.000 EUR (Alleinstehende)
151.000 EUR und 221.000 EUR (Verheiratete)entfällt teilweise Mehr als
109.000 EUR (Alleinstehende)
221.000 EUR (Verheiratete)der volle Beitrag fällt an
Bsp:
Sozialversicherung
Summe (%) | Arbeitsnehmer (AN) | Arbeitsgeber (AG) | Beitragsbemessungsgrenze | |
---|---|---|---|---|
Rentenversicherung | 18.6 | 9.3 | 9.3 | Westen: 6530 Osten: 5700 |
Arbeitslosenversicherung | 2.4 | 1.2 | 1.2 | |
Krankenversicherung | 14.6 + X | 7.3 + X | 7.3 | 4350 |
Pflegeversicherung | 3.4 | 1.7 | 1.7 | |
Pflegeversicherung Zusatz o. Kinder ü. 23 | 0.25 | 0.25 | - |
Krankenversicherung (KV)
- Höhe: (14.6 + X)%
- Arbeitsgeber: 7.3%
- Arbeitsnehmer: (7.3 + X)%
- Die Krankenkassen können Zusatzbeiträge erheben, die ebenfalls paritätisch von Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen bezahlt werden.
Rentenversicherung (RV)
- Höhe: 18.6%
- wird beim Monatsgehalt ebenfalls jeweils zur Hälfte auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt (d.h. Arbeitsgeber 9.3%, Arbeitsnehmer: 7.3%)
Pflegeversicherung (PV)
- Höhe: 3.4% (für Kinderlose ab einem Alter von 23 Jahren) (Zustand: 2022-05)
- Arbeitnehmer mit Kindern zahlen hingegen 0.25% weniger – bei ihnen gehen nur 1,525 Prozent vom Bruttogehalt ab.
- Dieser wird zu gleichen Teilen auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber verteilt.
- Ausnahme: Bundesland Sachsen (Arbeitsgeber 1.025%, Arbeitsnehmer 2.025%)
Arbeitslosenversicherung (AV)
- Höhe: 2.4%
- Wird gleichmäßig auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer verteilt
Beispel
Ben
- ledig
- 27 Jahre
- Heide (aus der Kirche ausgetreten)
- kinderlos
- Steuerklasse Eins
Brutto: 6000 Euro
Steuerabzüge
- Lohnsteuer: 1468.33
- Solidaritätszuschlag (5.5% der Lst.)
- Kirchensteuer: keine
$\Rightarrow \sum = 1486.33 + 80.75 = 1567.08$
Sozialversicherungsabzüge (Anteil des Arbeitnehmers)
- Rentenversicherung (9.3% vom Brutto):
- Arbeitslosenversicherung (1.2% vom Brutto):
- Krankenversicherung (7.3% von 4350):
- Pflegeversicherung (1.7% von 4350)
- Pfelegeversicherung Zusazbeitrag (0.25% von 4350)
$\Rightarrow \sum = 558 + 72 + 317.55 + 73.95 + 10.875 = 1032.38$
Netto = Brutto - Steuerabzüge - Sozialversicherungsabzüge = 6000 - 1567.08 - 1032.38 = 3400.54
Geldwerter Vorteil
Eeine Sachleistung des Arbeitgebers (beispielsweise in Form eines Dienstwagens.)
Der daraus resultierende geldwerte Vorteil wird auf das Bruttogehalt angerechnet und reduziert somit das Nettogehalt, da sich die Steuerbelastung erhöht.
$\rightarrow$ Sie sollten mit einem Steuerberater besprechen beziehungsweise von diesem berechnen lassen.
Glossar
- A = Abfindung Einmalige Zahlung im Falle einer Kündigung ohne allgemeinen Anspruch.
- AZ = Arbeitszeit
- AV = Arbeitslosenversicherung Drei Prozent des Gehalts gehen in die Versicherung, um im Falle von Arbeitslosigkeit eine Versorgung zu gewährleisten.
- BGRS = Beitragsgruppenschlüssel Numerischer Schlüssel, der auf Meldungen zur Sozialversicherung steht.
- E = Einmalbezug Unregelmäßige Bezüge wie Weihnachts– oder Urlaubsgeld.
- EZ = Einmalzahlung
- GB = Gesamtbrutto Dazu gehört: Bruttogehalt, vermögenswirksame Leistungen, Zuschläge und Zulagen, geldwerte Vorteile und pauschal versteuerte Lohnbestandteile. Nicht identisch mit dem Steuerbrutto.
- H = Hinzurechnungsbetrag Wird bei Mehrfachbeschäftigung angewendet und erfordert eine Anmeldung über das Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren beim Finanzamt.
- J = Bestandteil des Gesamtbruttos Beträge, die zum Gesamtbrutto gezählt werden.
- Ki.Frbtr. = Kinderfreibetrag Der Kinderfreibetrag wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen, mindert die Einkommenssteuerlast. Anspruch meist bis zum 18. Lebensjahr des Kindes.
- KiSt = Kirchensteuer Als Mitglied einer Religionsgemeinschaft zahlen Arbeitnehmer je nach Bundesland acht oder neun Prozent Kirchensteuer.
- KK = Krankenkasse Hier wird die Krankenkasse des Arbeitnehmers angegeben.
- KK % = Maßgeblicher Beitragssatz zur Krankenversicherung inkl. Zusatzbeitrag Unter diesem Punkt wird der genaue Beitragssatz inklusive Zusatzbeitrag angegeben.
- KV = Krankenversicherung Von den 14,6 Prozent übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte (Die Lebensversicherung (LV) ist dagegen erst bei der Steuererklärung interessant).
- L = Laufender Bezug Dazu zählen alle regelmäßigen Zahlungen des Arbeitgebers wie das Gehalt, aber auch schwankende Bezüge wie Provisionen.
- LSt = Lohnsteuer Abhängig Beschäftigte müssen Lohnsteuer zahlen. Die Höhe richtet sich nach der Steuerklasse, hinzu kommt der Solidaritätszuschlag.
- M = Mehrjährige Versteuerung Bei Tätigkeiten über mehr als 12 Monate wird die mehrjährige Versteuerung auf Vergütungen angewendet, wenn anderenfalls die Besteuerung als sonstiger Bezug teurer wäre.
- N = Nachberechnung Ist in der Entgeltabrechnung für den Vormonat ein Fehler aufgetreten, wird eine Nachberechnung durchgeführt.
- MFB = Mehrfachbeschäftigung Heißt, dass ein Arbeitnehmer bei mehreren Unternehmen beschäftigt ist.
- PGRS = Personengruppenschlüssel Gibt die Besonderheiten des Beschäftigungsverhältnisses an, beispielsweise Festanstellung, Praktikum, Ausbildung…
- PV = Pflegeversicherung Oftmals übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte der gesetzlichen Pflegeversicherung in Höhe von 2,55 Prozent.
- RV = Rentenversicherung 18,6 Prozent müssen für die Rentenversicherung gezahlt werden, zur Hälfte wird sie vom Arbeitgeber getragen.
- S = Sonstiger Bezug Wie Einmalbezug.
- St = Steuer-Brutto Das tatsächliche Gehalt plus Einmalbezüge und geldwerte Vorteile ergeben das Steuer-Brutto.
- Steuer-ID = Persönliche Steuer-Identifikationsnummer Sie besteht aus elf Ziffern und wird vom Finanzamt jedem Bürger dauerhaft zugeteilt.
- StKl = Steuerklasse Je nach Zugehörigkeit zur Steuerklasse fällt der Lohnsteuerbetrag aus.
- SV = Sozialversicherung Dazu zählen: Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung.
- Um = Umlageverfahren Dient der Finanzierung der Sozialversicherungen.
- V = Vorjahr Bezieht sich auf das Jahr vor der Anstellung.
- VKZ = Verarbeitungskennzeichen Dreistellige, alphanumerische Kennzeichen ermöglichen die Verarbeitungsverläufe in der Buchhaltung.
- W = Wertguthaben Beispielsweise durch ein Zeitwertkonto (Arbeitszeitkonto) kann die Freistellung für Elternzeit oder Vorruhestand ermöglicht werden.
- Z = Einschlägiger Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose Kinderlose zahlen zusätzlich zu den regulären Pflegeversicherungsbeiträgen einen Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung
Reference
Tutorial
Video Tutorial: Brief and clear explanation
Kirchensteuer
Solidaritätszuschlag