Gehaltsbestandteile = verschiedene Leistungen des Arbeitgebers (monetäre oder auch nicht-monetäre), die neben dem vereinbarten Grundgehalt die Gesamtvergütung eines Mitarbeiters ausmachen.
Solche Gehaltsbestandteile können im Arbeitsvertrag grundsätzlich geregelt sein, wodurch Arbeitnehmer einen festen Anspruch haben.